Kenntnisnachweis für Drohnen
Ab dem 01. Oktober 2017 ist gemäß § 21a Abs. 4 LuftVO für das Steuern eines Multikopters mit mehr als 2 Kilogramm Startmasse ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben. Als professioneller Anbieter verfügt Maximilian Galler den Kenntnisnachweis, besser bekannt als Drohnenführerschein.
Die Prüfung umfasst folgende Themenbereiche:
- Luftrecht
- Meteorologie
- Flugbetrieb
- Navigation